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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemein

Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen der KGL Kopier Gesellschaft mbH Leipzig (im weiteren Textverlauf mit KGL bezeichnet). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Ausschlüsse und/oder Änderungen werden nur dann anerkannt, wenn diesen in Schriftform zugestimmt wird; mündliche Nebenabreden sind unzulässig.

2. Angebot und Vertragsabschluss

ie Bedingungen gelten mit Vertragsschluss, wobei ein Vertrag durch Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung der KGL zustande kommt. Auftragsinhalt und –umfang werden durch die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung der KGL dokumentiert.

3. Lieferzeit

lle Lieferungen und Leistungen erfolgen schnellstmöglich. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der Kunde nach einem Monat eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt, setzen. Alle Ansprüche darüber hinaus, insbesondere Verzugsschadensansprüche, sind, abgesehen von Fällen nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten der KGL, ausgeschlossen.

Bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen oder sonstigen unabwendbaren, durch die KGL nicht zu vertretenden Ereignissen, ist diese nach ihrer Wahl von der Lieferung oder Leistung befreit bzw. dazu ermächtigt, das der bestellten Ware am ehesten Entsprechende zu liefern.

4. Preise

s gelten die im Vertrag ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Falsche Netzwerk- und Kommunikationseinstellungen des Kunden

Es ergibt sich keine Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Erfüllung durch Umstände scheitert, die durch die KGL nicht zu vertreten sind. Hierzu zählen im Besonderen solche, die mit den Netzwerk- und Kommunikationseinstellungen des Kunden im Zusammenhang stehen. Eventuelle Systeminkompatibilitäten, welche die Kommunikation zwischen Software und Kopierer / Netzwerkanschluss und Kopierer blockieren und durch die KGL nicht abzusehen und einzukalkulieren sind, berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht und obliegen der KGL auch nicht die Verpflichtung zur Nachbesserung. Hier hat der Kunde geeignete Maßnahmen zu treffen, sein System rechtzeitig auf einen geeigneten Standard zu bringen. Netzwerkunterstützung, unabhängig ob telefonisch oder vor Ort geleistet, sind zudem grundsätzlich als Sonderleistungen zu verstehen und als solche kostenpflichtig, insofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.

6. Serviceleistungen

m Bereich der Serviceleistungen gelten Sonderregelungen. Es besteht regelmäßig die Möglichkeit Arbeitsleistung und/oder Material für erforderliche Wartungs- und

Instandsetzungsmaßnahmen über gesonderte Verträge abzudecken; Kosten und Konditionen hierzu werden auf der Grundlage der Herstellerangaben individuell vereinbart. Grundsätzlich jedoch gilt, dass Serviceleistungen als kostenpflichtige Sonderleistungen zu verstehen sind. Die Bestätigung hierzu erfolgt durch Unterschrift auf den Servicebelegen.

7. Zahlungen

ie Rechnungen der KGL sind sofort nach Erhalt zahlungsfällig. Die individuell vereinbarten Zahlungsziele werden berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Die KGL hat das Recht, die Geldschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen und behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Finanzierungs- und Leasing-Risiken gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Das Nichtzustandekommen der Finanzierung oder des Leasing-Vertrages berührt die Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages nicht. Der Kunde kann Gegenansprüche nur dann aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese durch die KGL anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

8. Rüge- und Untersuchungspflicht

er Kunde hat die Ware und/oder die Leistung bei Anlieferung unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu überprüfen. Beanstandungen müssen schriftlich spätestens binnen 7 Tagen ab Anlieferung erfolgen. Einhergehend schließt sich ein Widerrufsrecht damit aus.

9. Gewährleistung und Haftung

ie Gewährleistungsfrist beträgt generell 12 Monate. Für Verschleißteile gilt eine anteilige Garantie nach Laufleistung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben. Sind Geräte oder Leistungen mangelhaft, fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften oder werden sie durch Fabrikations- oder Überholungsmängel schadhaft, so leistet die KGL, bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen, Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, oder wird sie von der KGL, oder einem Beauftragten, nicht durchgeführt, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ausdrücklich hiervon ausgeschlossen sind geringfügige Mängel. Ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen von der Gewährleistung sind der Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer und die Erforderlichkeit regelmäßiger Wartung und Pflege des Gerätes, einschließlich Reinigungsarbeiten.

Die Gewährleistung erlischt grundsätzlich, wenn

a. Teile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt werden.

b. Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne die Einwilligung der KGL durchgeführt werden.

c. Ungeeignete Zusatzgeräte und/oder Betriebsmittel verwendet werden und der Kunde nicht den Nachweis erbringt, dass der geltend gemachte Mangel nicht darauf beruht.

d. Beanstandungen durch Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsanleitungen entstehen.

e. Schäden durch höhere Gewalt, Wasser, Feuer oder durch Überspannung entstehen.

Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, insbesondere solche auf entgangene Gewinne (Hypotativschäden) sind ausgeschlossen, soweit weder ein Verstoß gegen die Bestimmungen des §309 Ziff. 7 BGB, oder arglistige Täuschung seitens der KGL vorliegen.

Es handelt sich grundsätzlich um gebrauchte werkstattüberholte Geräte, abgesehen das Angebot lautet explizit auf Neuware. Dem Kunden wird bei Lieferung ausreichend

Gelegenheit eingeräumt die Ware zu prüfen und zu untersuchen. Der Zustand ist ihm bekannt. Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Lieferungen und Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens der KGL keine Zusicherung oder Garantie.

10. Eigentumsvorbehalt

is zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt der Kaufgegenstand im Eigentum der KGL. So lange verwahrt der Kunde das Gerät unentgeltlich. Verkauf, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltssache sind nicht gestattet.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde ausdrücklich auf das Eigentum der KGL hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde trägt während des Eigentumsvorbehalts alle Kosten der Vorbehaltsware und haftet für deren Verschlechterung, unabhängig ob diese durch ihn zu vertreten ist. Bei Bekanntwerden und/oder drohendem Eintritt geschäftsgefährdender Umstände ist die KGL berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu deren Restwert. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, behält sich die KGL vor. Falls der Kunde die Restwertbestimmung der KGL nicht anerkennt, wird diese von einem unabhängigen Sachverständigen als Schiedsgutachter auf Kosten des Kunden für beide Seiten als verbindlich festgestellt werden. Bei Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die KGL liegt, soweit gesetzlich zulässig, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Mit Tilgung aller Forderungen aus dem Kauf geht das Eigentum der Vorbehaltsware auf den Kunden über.

11. Gefahr

ie Gefahr des Untergangs und/oder der Verschlechterung der Ware geht ab Transportbereitstellung Lager KGL an den Kunden über, unabhängig von der Regelung der Transportkosten/-modalitäten.

12. Schlussbestimmungen

ie KGL ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zur Verfügung gestellten Daten und Informationen des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwerten und zu speichern. Auch ist die KGL mittels Überlassung zur Einholung weiterer Informationen bei übergeordneten und unabhängigen Institutionen berechtigt (Crefo, Schufa). Das Unwirksamsein oder -werden einer oder mehrerer vorstehender Bedingungen, lässt die Wirksamkeit der Übrigen im Weiteren unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, welche den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich verwirklicht. Gleiches gilt im Fall von Vertragslücken.

Die Rechte des Kunden aus dessen Vertrag sind nicht übertragbar.

Für diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehung gelten Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt grundsätzlich Leipzig als vereinbart.